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Ihre Investition für die Meisterschule Feinwerkmechaniker/in

Beispielrechnung Meisterschule Feinwerkmechaniker/in Teile I- IV

Kursgebühren (Teile I + II)7.750,00 €
Kursgebühren (Teile III + IV)3.035,00 €
Prüfungsgebühren (Teile I + II)      630,00 €
Prüfungsgebühren (Teile III + IV)330,00 €
Kurs- und Prüfungsgebühr (Teile I bis 4)11.745,00 €
Gesamtkosten11.745,00 €
abzüglich BAföG-Zuschuss 50 %- 5.872,50 €
Restbetrag / Darlehen5.872,50 €
abzüglich 50 % BAföG-Darlehenserlass (bei bestandener Meisterprüfung) *- 2.936,25 €
Eigenanteil (wenn kein Meisterbonus in Anspruch genommen werden kann)2.936,25 €
Meisterbonus- 3.000,00 €
Ihre Investition **-63,75 €

Ihre Ansprechpartnerin

Anja Placzek

Tel. 06021 4904-5156

Fax 06021 4904-5656

a.placzek--at--hwk-ufr.de

* Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit — höchstens jedoch sechs Jahre — zins- und tilgungsfrei. In dieser Zeit trägt der Staat die Zinsen. Danach ist es mit einem günstigen Zinssatz zu verzinsen. Das Darlehen ist innerhalb von 10 Jahren nach Beginn der Tilgungspflicht zurück zu zahlen.

**  zuzüglich Lernmittel, Materialkosten und Nebenkosten

 

Hinweis

Die Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt werden bis zu 2.000 € mit einem zinsgünstigen Darlehen gefördert. Es wir ein Zuschuss von 50 % gewährt.

Weitere finanzielle Infos

  • Großzügiger Vollzuschuss zum Lebensunterhalt
    Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, erhalten bis zu 1.019 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss.
  • Aufstiegsförderungsgesetz familienfreundlicher denn je
    Alleinerziehende mit einem Kind bekommen bis zu 1.254 Euro Unterhaltsbeitrag plus 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag pro Monat. Verheiratete mit zwei Kindern bekommen bis zu 1.724 Euro Unterhaltsbeitrag. Auch diese Unterhaltsbeiträge werden als Vollzuschuss gewährt und müssen nicht zurückgezahlt werden.
  • Unterhaltsbeitrag
    Beim Unterhaltsbeitrag beträgt der allgemeine Vermögensfreibetrag 45.000 Euro. Dieser erhöht sich für den Ehepartner/die Ehepartnerin bzw. für den Lebenspartner/die Lebenspartnerin sowie je Kind um 2.300 Euro.
  • Die Altersgrenze für Kinder liegt bei 14 Jahren.
  • Steuern sparen
    Darüber hinaus können Sie bestimmte Kosten (z. B. Reisekosten, Verpflegungspauschalen, Übernachtungskosten usw.) Ihrer Weiterbildung steuermindernd geltend machen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.


Fördermöglichkeiten für Meisterschüler

In vielen Fällen sind weitere Förderungen Ihrer Weiterbildung möglich, abhängig von Ihren persönlichen Voraussetzungen. Wie sieht es in Ihrem Fall aus?

 Alle Fördermöglichkeiten im Überblick