Digitalisierung im Handwerk
Falk Heller, argum.de
Für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten können Handwerksbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen die Förderung mit dem Programm "Digitalbonus Bayern" nutzen.

Digitalbonus.Bayern startet in eine neue Runde

Durch den Digitalbonus.Bayern sollen die digitale Transformation weiter vorangetrieben und Investitionen vorgezogen werden, um im Unternehmen innovative digitale Verfahren, durchgängige digitale Prozesse und einen Sprung auf einen hohen Grad der Digitalisierung und beim IT-Schutzniveau zu erreichen.

Auch Betriebe, die bereits vor dem 1. Juli 2024 Anträge bewilligt bekommen haben, können wieder von dem bayerischen Förderprogramm profitieren.

Antworten auf häufige Fragen im Überblick:

Mit dem Digitalbonus fördert der Freistaat Bayern Unternehmen, die ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital transformieren oder ihre IT-Sicherheit verbessern wollen.
Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig, daher sollten alle Betriebe, die die Digitalisierung vorantreiben wollen, prüfen, ob Beihilfen vom Staat möglich sind. Insbesondere der Förderbereich "Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen" ist für viele Unternehmen relevant.
Die Antragstellung ist für Unternehmen möglich, die eine Betriebsstätte in Bayern, weniger als 50 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.
Förderbereich 2.1 Digitalisierung:
  • IKT-Software
  • Roboter-Hardware
  • Beratung und Schulung
Förderbereich 2.2 IT-Sicherheit:
  • IKT-Software
  • IKT-Hardware
Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Antragsstellung bereits begonnen wurden.
Auch Standard-IKT-Hardware (z.B. Server, PCs, Monitore, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker oder Telefone) und Standard Software (bspw. herkömmliche Bürosoftware, Betriebssysteme) sind nicht förderfähig.
Weiterhin von der Förderung ausgenommen sind:
  • Ausgaben für Standard-Webseiten oder -Webshops, Standard-Online-Marketing-Maßnahmen
  • Geräte, Anlagen und Maschinen einschließlich zugehöriger Steuerungssoftware (Ausnahme: Roboter-Hardware nach Nr. 2.1)
  • Ersatzbeschaffungen
  • Reise- und Unterbringungskosten.
  • Beratungs- und Schulungsleistungen ohne Implementierung einer Lösung.
  • Maßnahmen deren zuwendungsfähigen Ausgaben weniger als 4000 € betragen
Der Fördersatz beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen.
Der Digitalbonus kann in zwei Varianten beantragt werden:
Digitalbonus Standard:
Der Förderhöchstbetrag des Digitalbonus Standard beträgt 7.500 Euro. Die maximale Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 150.000 Euro.

Digitalbonus Plus:
Für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt kann der Digitalbonus Plus beantragt werden, der einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro enthält. Die maximale Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 600.000 Euro.
Eine Kombination beider Varianten ist nicht möglich.
Der Antrag kann nur online gestellt werden. Dies wird ab dem 8. Juli 2024 möglich sein. Wichtig ist, dass nur Maßnahmen, für die noch keine rechtsverbindliche Bestellung bzw. keine Auftragserteilung getätigt wurde, förderfähig sind. Der Antrag kann während der gesamten Laufzeit des Programms nur je einmal für Maßnahmen nach Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 (siehe: "Was wird gefördert?") gestellt werden. Es gilt also abzuwägen, ob im konkreten Fall eine Antragsstellung sinnvoll ist, oder ob bei anderen geplanten Maßnahmen die maximale Förderhöhe noch besser ausgeschöpft werden kann.
Einen Musterantrag gibt es unter:  https://www.digitalbonus.bayern/downloads/
Weitere Informationen, wie z.B. die Förderrichtlinie sind auf folgender Homepage zu finden:  https://www.digitalbonus.bayern/


Englert_Michael

Dipl.-Ing. (FH) Michael Englert

Rennweger Ring 3

97070 Würzburg

Tel. 0931 30908 1264

Fax 0931 30908 1764

m.englert--at--hwk-ufr.de