IH4/22 - Inbetriebnahme und Instandhaltung von Wärmeerzeugern mit fossilen Energieträgern

Lehrgangsdauer:

1 Woche

Teilnehmende:

Auszubildende ab dem 2. Lehrjahr



Inhalte:

Warten und Instandsetzen von Wärmeerzeugern mit fossilen Energieträgern

  • Geräte, Anlagen und Systeme inspizieren, auf Funktion prüfen, warten und instandsetzen
  • Fehler und Störungen feststellen und protokollieren, die Möglichkeiten ihrer Beseitigung beurteilen sowie die Instandsetzung einleiten
  • Einstellwerte von Mess-, Steuerungs- und Regelungsgeräten unter Beachtung der geltenden Normen und technischen Regeln überprüfen
  • Armaturen, Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen sowie Förder- und Versorgungseinrichtungen im Betriebs- und Ruhezustand prüfen und Ergebnisse dokumentieren

Warten und Instandsetzen von Wärmeerzeugern mit fossilen Energieträgern (Fortsetzung)

  • Geräte, Anlagen und Systeme nach Wartungsplänen warten, Wartungsprotokolle erstellen
  • Prüfverfahren und Diagnosesysteme auswählen und einsetzen, elektrische Größen und Signale an Schnittstellen prüfen
  • Funktions- und Dichtheitskontrollen, insbesondere Gebrauchsfähigkeitsprüfungen durchführen und protokollieren, Arbeiten und Maßnahmen dokumentieren
  • Schutz- und Sicherheitseinrichtungen auf Funktion prüfen und bewerten, Maßnahmen zur Instandsetzung an Geräten, Anlagen und Systemen einleiten und durchführen

In Betrieb nehmen von Wärmeerzeugern mit fossilen Energieträgern

  • Nutzungsfähigkeit und Sicherheit der Installation in Bezug auf den Wärmeerzeuger prüfen, insbesondere unter Berücksichtigung der Verbrennungsluftversorgung
  • Geräte, Anlagen und Einrichtungsgegenstände unter Beachtung der geltenden Normen und technischen Regeln sowie unter Beachtung funktionaler Gesichtspunkte montieren und anschließen
  • Versorgungseinrichtungen für die fossilen Energieträger unter Beachtung der geltenden Vorschriften überpüfen und bewerten
  • Geräte, Anlagen und Systeme unter Beachtung technischer Unterlagen in Betrieb nehmen, einstellen und dokumentieren
  • Regelungs- und Überwachungseinrichtungen prüfen
  • Mess-, Steuerungs-, Regelungs-, Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen, insbesondere elektrisch betätigte Einrichtungen, entsprechend kunden- und systemspezifischen Anforderungen überprüfen, einstellen und in Betrieb nehmen, dabei gerätespezifische Software nutzen
  • Abgas-, Verbrennungs-, Luftströmungsparameter messen, kontrollieren, einstellen und dokumentieren
  • Funktions- und Dichtheitskontrollen durchführen und dokumentieren
  • Geräte, Anlagen und Systeme an Kunden übergeben und Kunden in die Bedienung einweisen, Übergabe und Einweisung protokollieren
Gerald Halbig

Gerald Halbig

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Rainer Klein

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